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    Sachverständigenbüro für Kältetechnik, Klimatechnik und Wärmepumpen - SV-Wysluch


    Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Aachen für das Kälteanlagenbauerhandwerk bin ich Ansprechpartner für:

    • Kältetechnik

    • Klimatechnik

    • Lüftungstechnik (RLT-Anlagen)

    • Wärmepumpentechnik

     

    Im Bereich der Kälte-, Klima- und Energietechnik bietet der Sachverständige Gutachter Wimar Wysluch als öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger im Kälteanlagenbauerhandwerk umfangreiche Sachverständigendienstleistungen in meinem Fachgebiet an.

    Dazu gehören Kälte-, Klima-, Wärmepumpentechnik sowie dazugehörige Regelsyteme.

    Als Sachverständiger erstelle ich entsprechende Gutachten für Kältetechnik, Klimatechnik, Lüftungsanlagen, Wärmepumpen und verschiedene damit zusammenhängenden Systeme.

    Ich verfüge über das Wissen zu den gesetzlichen und technischen Regelungen und deren Anwendung in diesen Themenbereichen.


    Zu meiner Tätigkeit gehören aber auch die Beratung und Schulung von Fachbetrieben und deren Mitarbeitern, Beratung bei Planung und Umsetzung von Bauprojekten sowie die Unterstütung von Anlagenbetreibern in allen Bereichen meines Bestellgebiets.

    In Einzelnen:

    Seminare: Zertifizierung von Personal nach ChemKlimaschutzV und EU DVO 2024/2215 


    Seit dem 4. Juli 2008 darf laut "F-Gase-Verordnung" Installation, Wartung und Instandhaltung an ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit fluorierten Treibhausgasen nur noch durch Personal durchgeführt werden, das ein Sachkunde-Zertifikat der entsprechenden Kategorie besitzt.

    Die Verordnung wurde zwischenzeitlich zweimal novelliert, die derzeit gültige Fassung DVO 2024/2215 ist im September 2024 in Kraft getreten.

    Spezialles Seminarprogramm zum Umgang mit Kältemitteln und Arbeiten an Kälte- und Klimaanlagen als Folge der F-Gaseverordnung (EU 2024/573) und Phase Down bis 2030!


    Der Umgang mit synthetischen (Sicherheits-)Kältemitteln, die sich in Kälte- und Klimaanlagen befinden, ist seit 1990 aufgrund ihrer Umweltschädlichkeit in Deutschland und seit dem Jahr 2000 seitens der EU reguliert. Verschiedene Kältemittel, die die Ozonschicht schädigen können bzw. konnten, sind bereits seit dem Jahr 2000 in Neuanlagen vollständig verboten.

    Andere Kältemittel wurden zwischen 1990 und 2000 verboten. Seit dem 01.01.2015 dürfen auch aufbereitete Kältemittel (z.B. R22), die die Ozonschicht schädigen können, nicht mehr verwendet werden.

    Für Anlagen mit Kältemittel "R 22", dass bis zum Jahre 2000 überwiegend in Klimaanlagen zur Anwendung kam, sind bis auf Dichtheitsprüfungen und Wartungen alle Arbeiten verboten.

    Die nachfolgenden Kältemittel (F-Gase wie R134a, R 404a, R407c, R 410A) werden derzeit aufgrund von "EU" und nationalen gesetzlichen Regulierungen sehr teuer.


    Seminar "Der Sachverständige - Helfer, Begleiter und Berater"

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    Energetische Inspektion nach § 74 Gebäudeenergiegesetz (GEG)

    42. BlmSchV Überprüfung nach § 14 durch Sachverständige


    Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen AwSV tritt am 01.08.2017 in Kraft!